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Jäger werden

Der „Jäger-AZUBI“ muss eine Ausbildung von mindestens 120 Stunden nachweisen, bevor er die Prüfung ablegen darf. In Halbjahres-, Wochenend- und Kompaktkursen werden die für die Jägerprüfung erforderlichen fachlichen Kenntnisse in den Fächern Jagdkunde, Waffenkunde, Verbraucherschutz und Recht von erfahrenen Praktikern und Spezialisten vermittelt. Es ist von Vorteil, wenn man bereits während der Ausbildung die Möglichkeit hat, in der Jagdpraxis mitzuarbeiten.

Der Jagdverband Niederschlesische Oberlausitz gibt gern Unterstützung bei der Auswahl einer Jagdschule und der Suche nach einem geeigneten Revier für die praktische Ausbildung.

Empfohlene Jagdschulen:

Lausitzer Jägerschule
Kursleiter
Jürgen Hammer

Schulungsadresse:
Fabrikstrasse 50,
02625 Bautzen

www.naturlehrhof-ostsachsen.de


In der Sächsischen Jagdverordnung sind die Bedingungen zur Jägerprüfung zusammengestellt (SächsJagdVO). Die Prüfung wird von der Unteren Jagdbehörde des Landratsamtes organisiert und gliedert sich in drei Prüfungsteile:

1. Jagdliches Schießen in den Disziplinen „Stehender Rehbock“, „Laufender Keiler“ und „Wurftaube“
2. Schriftliche Prüfung im „multiple-choice-Verfahren“, d. h. von 3 Antworten ist nur eine zutreffend: ca. 200 Fragen sind in den 4 Fächern zu beantworten, dabei müssen mindestens 60 % der Fragen richtig beantwortet werden
3. Mündlich-praktische Prüfung, inklusive Waffenhandhabung: in maximal 15 Minuten je Fach werden die Kenntnisse getestet

Darüber hinaus prüft der Staat auch die Zuverlässigkeit des Antragstellers für die Jagdscheinerteilung nach bestandener Jägerprüfung!

Sächsische Jagdverordnung SächsJagdVO zum Download
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